Illustration und Nutzungsrechte

Sie möchten für ihr Projekt mit mir zusammen arbeiten? Ich freue mich über interessante Kooperationen und Aufträge. Bevor wir zusammenkommen, möchte ich Sie über bewährte Regelungen der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber*innen und Illustrator*innen informieren.

Urheberrecht

Das Honorar für eine Designleistung wie eine Auftragsillustration setzt sich aus der gestalterischen Leistung des Illustrierenden und der Überlassung der Nutzungsrechte an die Auftraggeber*innen zusammen.
Bei Beauftragung einer Illustration erwerben Sie nicht das Werk selbst, sondern das Recht zur Nutzung dieser in einem mit der Illustrator*in als Urheber*in vereinbaren Rahmen. Diese Vereinbarung gibt Ihnen Rechtssicherheit und hat einen weiteren Vorteil für Sie:

Der Preis einer Illustration wird wesentlich durch die Art der Nutzung bestimmt. Durch die Einräumung von Nutzungsrechten, die genau auf Ihr Projekt abgestimmt sind, bezahlen Sie nur die Rechte, die Sie wirklich brauchen.

Überlegungen zur geplanten Verwendung der Illustration:

  • Nutzungsart und -umfang: Wie umfassend bzw. in welchen Medien wird die Illustration genutzt werden?

    1. Nutzungsrecht: Benötigen Sie die Rechte für “Einfache Nutzung” oder “Ausschließliche Nutzung”(Exklusiv)?
      Bei einer “Einfachen Nutzung” kann ich als Urheber*in Nutzungsrechte für die selbe Illustration auch an andere Kunden vergeben. Möchten Sie das nicht, benötigen Sie das Ausschließliche Nutzungsrecht an der Illustration.

    2. Nutzungsgebiet: In welchem geographischem Gebiet ist eine Nutzung der Illustrationen vorgesehen?
      Es wird unterschieden zwischen Lokaler Nutzung/Regionaler/Nationaler/Europaweiter oder weltweiter Nutzung
      Soll die Illustration auch im Internet, auf Ihrer Website oder auf Social Media Kanälen genutzt werden?

    3. Nutzungsdauer: Für welchen Zeitraum ist eine Verwendung der Illustration geplant?
      Nutzung bis 1 Jahr/einmalige Verwendung, Nutzung bis 2 Jahre/ bis 3 Jahre/ bis 5 Jahre/ Nutzung ohne zeitliche Beschränkung.

Nutzung bestehender Illustrationen

Sollte die Zeit für eine Auftragsarbeit zu kurz oder das Budget für ein Projekt eher knapp bemessen sein, können Sie mich ebenfalls gerne kontaktieren. Vielleicht existiert eine passende Illustration oder ein Entwurf bereits, auf diese Weise fällt die Entwurfsvergütung nicht mehr an und das Honorar wird entsprechend günstiger.

AGB

Meine AGB der Illustratoren Organisation e.V. finden Sie hier zum Download.